Informationen und Rahmenbedingungen


Kosten

 

 Der Kostenersatz richtet sich nach ihrer Krankenversicherung.

 

 

 

Verschwiegenheitspflicht

 

Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes sind Psychotherapeuten, sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Berufsausübung anvertrauten und bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.